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Leitlinien unserer Therapie
Behandlungsempfehlungen der SGZ
S. Niescken | 16.11.2006Vorgehen bei Zwangsstörungen:Was kann der Hausarzt tun?- Aufklärung über Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten
- Klärung der psychosozialen Situation und Einleitung entlastender Schritte
- Aufbau von Behandlungsmotivation
- Abklärung und Behandlung von Komplikationen der Zwangsstörung (z.B. Hautprobleme, Schlafstörungen, Depression)
- Unterstützung bei Selbsthilfe, Literaturempfehlungen
Kriterien für die Überweisung zum spezialisierten Psychotherapeuten oder Psychiater zum Konsil bzw. zur Weiterbehandlung - Wunsch des Patienten
- Ausbleibendes oder unzureichendes Ansprechen auf Psychopharmakotherapie
- Schwere der Symptomatik
- Komorbidität
Grundsätzlich erscheint eine grosszügige Indikationsstellung zur konsiliarischen Überweisung empfehlenswert. Behandlungsrahmen bei Zwangsstörungen:Kriterien für eine ambulante Behandlung:- Eine ambulante Behandlung ist grundsätzlich wünschenswert
- Eigener Wunsch des Patienten
- Ausreichende Unterstützung im psychosozialen Umfeld
- Selbständige Alltagsbewältigung
- Erhaltene Arbeitsfähigkeit
- Verfügbarkeit ambulanter Psychotherapie
Kriterien für eine stationäre Behandlung: - Entlastung der Angehörigen
- Unklare Diagnose bei komplexer Symptomatik
- Schwere Formen der Depression
- Suizidalität („Selbstmordgefährdung“)
- Sehr schwere Zwangssymptomatik
- Vorausgegangene ambulante Behandlung ohne ausreichenden Therapieerfolg
- Unzureichende Alltagsbewältigung
- Wohnortnah keine ambulante Psychotherapie verfügbar
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