|
|
Entwicklungsrituale und abergläubisches Verhalten sind normal
Kinder- und Jugendliche
Svenja Niescken | 02.11.2006Zwischen drei und elf Jahren greifen fast alle Kinder auf Entwicklungsrituale und abergläubisches Verhalten zurück. Beides ist Teil einer normalen Entwicklung und lässt normalerweise ab dem Alter von acht Jahren allmählich wieder nach.
Gewohnheiten und Rituale nehmen Entscheidungen ab und vermitteln dadurch Struktur und Sicherheit. Kinder lernen so ihre Ängste besser zu bewältigen und ihren Alltag zu strukturieren. Vor allem in Zeiten des Übergangs und Umbruchs sind daher die meisten zwanghaften Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen harmlos und keine Vorboten einer drohenden Zwangsstörung.
Bedenklich wird dagegen, wenn das Kind einen übermässig bedrückten Eindruck macht, sich von seinen Freunden und der Familie zurückzieht, stundenlang mit scheinbar unsinnigen Handlungen beschäftigt und insgesamt nicht mehr zugänglich ist.
Wodurch können Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen ausgelöst werden?
Zwangsstörungen beginnen bei Kindern häufig im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren. Ein früherer Beginn ist möglich aber relativ selten. Betroffen sind etwa ein bis vier Prozent der Kinder, wobei Jungen und Mädchen gleich häufig erkranken. Häufigste Zwangshandlungen sind wie bei Erwachsenen auch Wasch- und Putzzwänge gefolgt von Kontroll-, Wiederholungs-, Ordnungs- und Zählzwängen. Häufigste Zwangsgedanken sind Angst vor Verschmutzung, Verseuchung, aggressive und gewalttätige Vorstellungen, Angst vor eigenen und fremden Verletzungen sowie religiöse Zwangsgedanken.
Untersuchungen zufolge treten Angst- und Zwangsstörungen in einer Familie oft gehäuft auf. Die genaue Ursache hierfür ist allerdings noch unklar. Generell gelten sehr ängstliche, sensible und selbstunsichere Kinder als gefährdeter für die Ausbildung einer Zwangsstörung. Familiäre Schwierigkeiten – wie etwa der Tod eines Familienangehörigen oder die Trennung der Eltern – sind für Kinder häufig mit Angst und Unsicherheit verbunden und können unter Umständen ebenfalls als Auslöser für eine Zwangsstörung fungieren. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine gewisse statistische Wahrscheinlichkeit. Das bedeutet nicht, dass es in diesen Fällen tatsächlich zu einer Zwangsstörung kommen muss.
|
|
|
Suche:
|
|
|
|
|
|
|
|
Buchtipp:
|
|
|
|
Zum Forum:
|
|
|
|
|
Mitglied werden:
|
|
|
|
|