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Handeln und Behandeln

Grundsätzlich sollte die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung von Zwangsstörungen in einem ambulanten Rahmen erfolgen. Zum einen kann die betroffene Person so in ihrem eigenen Umfeld bleiben und die vorhandenen Strukturen nutzen. Zum anderen erleichtert dies die direkte Anwendung der in der Therapie gelernten Strategien vor Ort.

Zuhause oder doch besser Stationär 

Eine stationäre oder teilstationäre Behandlung sollte erwogen werden, wenn

  • mit einer ambulante Behandlung keine ausreichenden Verbesserungen erzielt werden konnten

  • eine Intensivierung einer Expositionsbehandlung erwünscht ist

  • komplexe psychiatrische Zustandsbilder vorliegen, beispielsweise Depressionen, Substanzmittelmissbrauch oder Suizidalität, die eine multiprofessionelle Behandlung erfordern.

  • die Schwere der Zwangserkrankung die selbständige Versorgung des Betroffenen im Alltag gefährdet

  • eine Entlastung des psychosozialen Umfeldes des Patienten sinnvoll erscheint.

Den Weg in den Alltag planen

Um den Transfer in den Alltag sicherzustellen, ist eine sorgfältige Austrittsplanung inklusive Belastungserprobungen am Wochenende erforderlich. Idealerweise finden im Vorfeld bereits Hausbesuche in Therapeutenbegleitung statt, um vor Ort den Umgang mit zwangsbesetzten Situationen zu üben. Eine ambulante Anschlussbehandlung sollte gewährleistet sein.

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