Zuhause oder doch besser Stationär
Eine stationäre oder teilstationäre Behandlung sollte erwogen werden, wenn
- mit einer ambulante Behandlung keine ausreichenden Verbesserungen erzielt werden konnten
- eine Intensivierung einer Expositionsbehandlung erwünscht ist
- komplexe psychiatrische Zustandsbilder vorliegen, beispielsweise Depressionen, Substanzmittelmissbrauch oder Suizidalität, die eine multiprofessionelle Behandlung erfordern.
- die Schwere der Zwangserkrankung die selbständige Versorgung des Betroffenen im Alltag gefährdet
- eine Entlastung des psychosozialen Umfeldes des Patienten sinnvoll erscheint.